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   OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 13/23   

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OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 13/23 (https://dejure.org/2023,1171)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.01.2023 - 2 B 13/23 (https://dejure.org/2023,1171)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - 2 B 13/23 (https://dejure.org/2023,1171)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BeamtStG § 26, SGB IX § 178
    Untersuchungsanordnung; amtsärztliche Untersuchung; Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung; Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verpflichtung zu einer ärztlichen Untersuchung zum Zwecke der Überprüfung seiner Dienstfähigkeit - einstweilige Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde eines Verwaltungsoberrats mit anerkannter Behinderung gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung wegen der überdurchschnittlichen krankheitsbedingten Fehlzeiten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 13/23
    Die Untersuchungsanordnung sei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, juris Rn. 44) auch ausreichend begründet worden.

    Der Zulässigkeit des gegen die Untersuchungsanordnung des Antragsgegners vom 10. Januar 2023 gerichteten Eilantrags nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO steht nicht § 44a VwGO entgegen (so aber BVerwG, Beschl. v. 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, juris).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 13/23
    Bei der an einen Beamten gerichteten Anordnung, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine "gemischte dienstlich-persönliche Weisung", die nicht auf Außenwirkung im Sinne von § 35 Abs. 1 VwVfG gerichtet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. April 2012 - 2 C 17.10 -, juris Rn. 14 f.; Beschl. v. 7. Mai 2013 - 2 B 147.11 -, juris Rn. 14; Urt. v. 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 10. April 2014 - 2 B 80.13 -, juris Rn. 8).

    Der Dienstherr ist nur dann zu einer Untersuchungsaufforderung berechtigt, wenn tatsächliche Umstände gegeben sind, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, der betroffene Beamte sei dienstunfähig (Urteile vom 26. April 2012 - BVerwG 2 C 17.10 - Buchholz 237.6 § 226 NdsLBG Nr. 1 Rn. 19 und vom 30. Mai 2013 - BVerwG C 68.11 - BVerwGE 146, 347 Rn. 19).

  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 13/23
    Bei der an einen Beamten gerichteten Anordnung, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine "gemischte dienstlich-persönliche Weisung", die nicht auf Außenwirkung im Sinne von § 35 Abs. 1 VwVfG gerichtet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. April 2012 - 2 C 17.10 -, juris Rn. 14 f.; Beschl. v. 7. Mai 2013 - 2 B 147.11 -, juris Rn. 14; Urt. v. 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 10. April 2014 - 2 B 80.13 -, juris Rn. 8).

    Der Dienstherr ist nur dann zu einer Untersuchungsaufforderung berechtigt, wenn tatsächliche Umstände gegeben sind, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, der betroffene Beamte sei dienstunfähig (Urteile vom 26. April 2012 - BVerwG 2 C 17.10 - Buchholz 237.6 § 226 NdsLBG Nr. 1 Rn. 19 und vom 30. Mai 2013 - BVerwG C 68.11 - BVerwGE 146, 347 Rn. 19).

  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 2 B 157/18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Untersuchungsanordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 13/23
    Der Senat nimmt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betreffend eine Untersuchungsanordnung wegen der Vorwegnahme der Hauptsache in ständiger Rechtsprechung keine Halbierung des Auffangwertes vor (vgl. Senatsbeschl. v. 20. September 2018 - 2 B 157/18 -, juris Rn. 15 und v. 28. Januar - 2 B 384/18 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 28.01.2019 - 2 B 384/18

    Anordnung zur polizeiärztlichen Untersuchung

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 13/23
    Der Senat nimmt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betreffend eine Untersuchungsanordnung wegen der Vorwegnahme der Hauptsache in ständiger Rechtsprechung keine Halbierung des Auffangwertes vor (vgl. Senatsbeschl. v. 20. September 2018 - 2 B 157/18 -, juris Rn. 15 und v. 28. Januar - 2 B 384/18 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 13/23
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 -, juris Rn. ff. ausgeführt:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20

    Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 13/23
    Denn es spricht viel für die Auffassung, aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG von der isolierten gerichtlichen Überprüfbarkeit einer Untersuchungsanordnung auszugehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11. Juni 2021 - OVG 4 S 6/21 -, juris Rn. 4; HessVGH, Beschl. v. 11. August 2020 1 B 1446/20 -, juris Rn. 12 ff.; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 29. Oktober 2020 - 2 B 11161/20, juris Rn. 7 ff.).
  • BVerfG, 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Statthaftigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 13/23
    Auch der Senat entnimmt der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschl. v. 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 -; Kammerentscheidungen gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG v. 13. Mai 2020 - 2 BvR 652/20 - und v. 12. August 2020 - 2 BvR 1427/20 - zuletzt explizit Kammerbeschl. v. 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 -, alle in juris), dass dieses das Ergebnis der vom Bundesverwaltungsgericht nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz vorgenommenen Abwägung der widerstreitenden Verfassungsgüter (die materiellen Grundrechte des Beamten einschließlich der Garantie effektiven Rechtsschutzes einerseits, die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und die besondere Pflichtenstellung des Beamten andererseits), wonach der (nachgelagerte) Inzidentrechtsschutz im Rahmen des (Eil- oder Klage-)Verfahrens gegen die Zurruhesetzungsverfügung einen angemessenen und verhältnismäßigen Ausgleich der Verfassungsgüter darstelle (BVerwG, a.a.O. Rn. 37), nicht teilt.
  • BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13

    Beamter; dauernde Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; Rechtspfleger; Fehlzeiten;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 13/23
    Bei der an einen Beamten gerichteten Anordnung, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine "gemischte dienstlich-persönliche Weisung", die nicht auf Außenwirkung im Sinne von § 35 Abs. 1 VwVfG gerichtet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. April 2012 - 2 C 17.10 -, juris Rn. 14 f.; Beschl. v. 7. Mai 2013 - 2 B 147.11 -, juris Rn. 14; Urt. v. 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 10. April 2014 - 2 B 80.13 -, juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2017 - 4 S 26.17

    Überprüfung der Dienstfähigkeit bei Schwerbehinderung - Beteiligung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 13/23
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers hat das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen, dass nach Sinn und Zweck des Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens (§ 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX) die Schwerbehindertenvertretung in die Lage zu versetzen ist, die ihr nach § 178 Abs. 1 SGB IX auferlegten Pflichten wahrzunehmen; eine Unterrichtung müsse deshalb Angaben zu der beabsichtigten Maßnahme und den hierfür maßgeblichen Erwägungen umfassen, um die Schwerbehindertenvertretung aufgrund der konkret mitgeteilten Tatsachen in die Lage zu versetzen, sich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 15. November 2017 - 4 S 26.17 - juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BGH, 20.12.2006 - RiZ(R) 2/06

    Verfahren bei Entlassung eines schwerbehinderten Richters auf Probe

  • BVerfG, 13.05.2020 - 2 BvR 652/20

    Untersuchung der Dienstfähigkeit eines Bundespolizeibeamten vorläufig untersagt

  • BVerwG, 07.05.2013 - 2 B 147.11

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens - § 87b VwGO

  • BVerfG, 12.08.2020 - 2 BvR 1427/20

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Anordnung einer Untersuchung der

  • OVG Sachsen, 11.09.2019 - 2 A 1424/18

    Versetzung in den Ruhestand; Polizeidienstunfähigkeit; Untersuchungsanordnung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2021 - 4 S 6.21

    Untersuchungsanordnung; effektiver Rechtsschutz; Zweifel an Dienstfähigkeit;

  • OVG Sachsen, 07.02.2022 - 2 B 455/21

    Aufforderung/Anordnung amtsärztlicher Untersuchung; Fehlzeiten; Erledigung;

  • VG Düsseldorf, 10.02.2023 - 2 L 269/23

    Untersuchungsanordnung Vermutungsregel Fehlzeiten

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 6 B 1870/21 -, juris, Rn. 8; OVG Sachsen, Beschlüsse vom 25. Januar 2023 - 2 B 13/23 -, juris, Rn. 13 und vom 7. Februar 2022 - 2 B 455/21 -, juris, Rn. 19.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22/13 -, juris, Rn. 51; dem folgend auch OVG Sachsen, Beschluss vom 25. Januar 2023 - 2 B 13/23 -, juris, Rn. 14 f.

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